Datenschutzfolgeabschätzung erstellen lassen – so geht's professionell
- Sharoz Ail
- Jun 16
- 3 min read

Was ist eine Datenschutzfolgeabschätzung?
Die Datenschutzfolgeabschätzung ist ein strukturierter Prozess zur Bewertung von Risiken bei der Verarbeitung personenbezogener Daten. Ziel ist es, potenzielle Datenschutzrisiken frühzeitig zu erkennen und geeignete Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Grundlage hierfür ist Artikel 35 DSGVO.
Beispiele für datenschutzkritische Vorhaben, bei denen eine DSFA erforderlich ist:
· Einführung von Videoüberwachungssystemen
· Verarbeitung besonders sensibler Daten wie Gesundheitsdaten
· Profiling oder automatisierte Entscheidungsfindung
· Scoring- oder Bonitätsprüfungsverfahren
· Verarbeitung großer Datenmengen zu Marketingzwecken
Warum eine DSFA professionell erstellen lassen?
Viele Unternehmen verfügen nicht über die internen Ressourcen oder das notwendige Fachwissen, um eine Datenschutzfolgeabschätzung rechtssicher durchzuführen. Fehler können jedoch erhebliche Konsequenzen haben – bis hin zu Bußgeldern oder der Untersagung der Datenverarbeitung. Daher empfiehlt es sich, die DSFA von spezialisierten Datenschutzexperten durchführen oder begleiten zu lassen. Sie gewährleisten nicht nur die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben, sondern auch eine effiziente und zielgerichtete Umsetzung. Sie möchten rechtlich auf der sicheren Seite sein? Dann sollten Sie Ihre Datenschutzfolgeabschätzung erstellen lassen.
Schritt-für-Schritt: So läuft eine professionelle Datenschutzfolgeabschätzung ab
Schritt 1: Prüfung der Notwendigkeit einer DSFA
Bevor eine DSFA durchgeführt wird, sollte geprüft werden, ob sie überhaupt erforderlich ist. Dabei hilft eine Risikobewertung der geplanten Verarbeitungsvorgänge. Kriterien können sein:
· Art und Umfang der Daten
· Sensibilität der Daten
· Betroffenheit einer großen Anzahl von Personen
· Einsatz neuer Technologien
· Automatisierte Entscheidungen mit rechtlicher Wirkung
Wenn ein hohes Risiko zu erwarten ist, ist eine DSFA verpflichtend.
Schritt 2: Beschreibung des Verarbeitungsvorgangs
Im nächsten Schritt wird die geplante Datenverarbeitung detailliert beschrieben. Dazu gehören:
· Zweck der Verarbeitung
· Art der Daten
· Kategorien betroffener Personen
· Empfänger oder Kategorien von Empfängern
· Übermittlungen in Drittstaaten
· Dauer der Speicherung
Diese Beschreibung bildet die Grundlage für die Bewertung der Risiken.
Schritt 3: Bewertung der Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit
Es wird geprüft, ob die Datenverarbeitung erforderlich ist und im Verhältnis zum angestrebten Zweck steht. Dabei wird auch beurteilt, ob weniger eingriffsintensive Alternativen denkbar sind.
Schritt 4: Analyse der Risiken für Betroffene
Dieser Schritt ist zentral für die DSFA. Es geht darum, mögliche Risiken für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen zu identifizieren und zu bewerten. Beispiele:
· Identitätsdiebstahl
· Diskriminierung
· Rufschädigung
· Verlust der Kontrolle über persönliche Daten
Die Risiken werden anhand ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere der Auswirkungen eingeschätzt.
Schritt 5: Festlegung von Abhilfemaßnahmen
Auf Basis der Risikobewertung werden technische und organisatorische Maßnahmen definiert, um die Risiken zu minimieren. Dazu gehören:
· Pseudonymisierung oder Verschlüsselung
· Zugriffskontrollen
· Datenschutz durch Technikgestaltung
· Schulungen für Mitarbeitende
· Dokumentationspflichten und Monitoring
Diese Maßnahmen müssen geeignet sein, das identifizierte Risiko auf ein akzeptables Maß zu senken.
Schritt 6: Einbeziehung des Datenschutzbeauftragten
Der Datenschutzbeauftragte des Unternehmens (intern oder extern) muss in die DSFA einbezogen werden. Seine Stellungnahme wird dokumentiert und kann bei Rückfragen der Aufsichtsbehörde vorgelegt werden.
Schritt 7: Dokumentation und Entscheidung
Die gesamte DSFA wird schriftlich dokumentiert. Auf Grundlage der Ergebnisse wird entschieden, ob mit der Datenverarbeitung begonnen werden kann oder ob vorab die zuständige Datenschutzbehörde konsultiert werden muss (Artikel 36 DSGVO).
Wann sollte eine Datenschutzfolgeabschätzung extern erstellt werden?
Eine externe DSFA ist insbesondere dann sinnvoll, wenn:
· internes Fachwissen fehlt
· komplexe oder neue Technologien eingesetzt werden
· Unsicherheiten bei der Risikobewertung bestehen
· eine rechtssichere Dokumentation gewünscht ist
· interne Ressourcen fehlen oder überlastet sind
Externe Datenschutzexperten bringen nicht nur Fachwissen mit, sondern sorgen auch für Neutralität und Objektivität im Verfahren.
Die Datenschutzfolgeabschätzung ist ein wirksames Werkzeug zur Identifikation und Minimierung datenschutzbezogener Risiken. Unternehmen, die sich professionell begleiten lassen, profitieren von Rechtssicherheit, fundierten Bewertungen und einer soliden Dokumentation. Gerade angesichts strenger gesetzlicher Vorgaben lohnt es sich, die DSFA nicht als bürokratische Pflicht, sondern als Chance zur Verbesserung der Datenschutzprozesse zu begreifen. Wer sich hierbei auf externe Fachleute stützt, spart Zeit, reduziert Risiken und schafft Vertrauen – bei Kunden, Partnern und Aufsichtsbehörden gleichermaßen.
Wenn du möchtest, kann ich daraus auch einen Leitfaden mit einem PDF-Download oder einem Content-Upgrade für deine Website erstellen.







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